Antragsrichtlinien zur Förderung wissenschaftlicher Projekte des Naturwissenschaftlichen Vereins für Kärnten (Dezember 2019)
Der Naturwissenschaftliche Verein für Kärnten fördert die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung in Kärnten. Für ein Projekt ist eine Fördersumme von max. € 3.000,- möglich. Die Projekte sollen in erster Linie in Ausbildung stehenden Personen zugutekommen. Dadurch sollen einerseits junge Wissenschaftler gefördert und anderseits das Interesse von jungen Leuten für naturkundliche Arbeiten in Kärnten geweckt werden.
Die interne Projektabwicklung / Projektbetreuung wird von einem der Fachgruppen-leiter/innen übernommen.
Projektdauer:1 Jahr; auf Antrag Verlängerung auf max. 3 Jahre möglich; die unten angeführten Kriterien bleiben allerdings davon unberührt.
Folgende Kriterien müssen von Seiten des Projektwerbers erfüllt werden:
- Voraussetzung zur Förderung ist eine Mitgliedschaft im Naturwissenschaftlichen Verein für Kärnten. Sollte keine Mitgliedschaft bestehen, kann im Zuge der Antragsstellung diesbezüglich beim Verein angesucht werden.
- Das Projekt muss naturwissenschaftliche Forschungstätigkeit mit Kärntenbezug zum Inhalt haben.
- Im Projektantrag sind Thema und Zielsetzung des Projekts, Projektumfang, Methodik, geplanter Zeitrahmen und Finanzierungsbedarf sowie die involvierten Personen bei der Projektbearbeitung bekannt zu geben.
- Eine Förderung ist dann ausgeschlossen, wenn das Projekt im Rahmen bezahlter Erwerbstätigkeit bei einer öffentlichen Gebietskörperschaft oder einem privaten Unternehmen durchgeführt werden soll.
- Der/die Projektwerber/in verpflichtet sich, einen druckreifen Endbericht (gemäß den Autorenrichtlinien der Carinthia II) abzuliefern. Bei Zeitrahmen über einem Jahr muss dem Projektbetreuer jährlich ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vorgelegt werden.
- Der/die Förderwerber/in verpflichtet sich einen Kurzvortrag ohne Vortragshonorar im Rahmen einer Veranstaltung des NWV zu halten, wenn dies von der Betreuung gewünscht wird. Anfallende Fahrtkosten werden erstattet.
- Allfällige, bereits laufende, mit dem Projekt in Zusammenhang stehende Förderungen sind dem NWV bekannt zu geben.
Projektzeitraum: 01.01 – 15.02. des folge Jahres
Einreichschluss: 31.10. inkl. vollständig ausgefüllten Förderantrag
Der Naturwissenschaftliche Verein für Kärnten behält sich vor, eingereichte Projekte ohne der Angabe von Gründen abzulehnen.
Download:
Förderrichtlinien
Stand Dezember 2019